Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2025/1

1. Parteien, Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Stage-Conzept Showtechnik AG (nachfolgend „Stage-Conzept“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), betreffend Vermietung, Verkauf, Planung oder sonstiger Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik – einschliesslich Beleuchtung, Beschallung, Feuerwerk, Video, Truss, Bühne, Bühnenbau, medientechnische Installationen, Licht-/Laser-/Audio-/Videotechnik etc.

Abweichende oder zusätzliche Bedingungen (AGB oder ähnlich) des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von der Stage-Conzept schriftlich bestätigt wurden (Schriftlichkeitsvorbehalt). Bei sich gegenseitig widersprechenden AGB gehen die AGB der Stage-Conzept vor. 

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss, Angebote & Offerten

Angebote und Offerten der Stage-Conzept sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der Stage-Conzept schriftlich oder per E‑Mail akzeptiert und der Vertragsinhalt in einer Auftragsbestätigung nochmals zusammengefasst wird (Entscheidend ist der Zugang der Auftragsbestätigung).

Bei technischen, finanziellen oder sonstigen Unklarheiten kann die Stage-Conzept Rückfragen stellen. Der Kunde muss die erforderlichen Informationen rechtzeitig liefern.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform, (E-Mail ist der Schriftform gleichgestellt) und der Zustimmung beider Parteien. Leistungsänderungen werden vor der Ausführung in einem Nachtrag zur entsprechenden Vertragsurkunde schriftlich festgehalten (Entscheidend ist die Unterzeichnung des Nachtrags).

3. Leistungen, Ausführung und Verantwortlichkeiten

Die Stage-Conzept erbringt die vereinbarten Leistungen mit der in der Offerte beschriebenen Qualität und Fachkenntnis.

Der Kunde stellt sicher, dass die Bedingungen vor Ort (Zugang, Strom, Sicherheitsvorgaben, Bewilligungen, etc.) die Installation, Ausführung und Inbetriebnahme des Equipments ermöglichen.

Werden Leistungen des Kunden oder Dritter vorausgesetzt (z. B. Stromanschlüsse, Tragstrukturen, Bodenbelastungen, Bewilligungen etc.), so ist der Kunde für die rechtzeitige Erfüllung verantwortlich. Unterbleiben solche notwendigen Vorbereitungsleistungen, wird die Stage-Conzept von der Leistungspflicht befreit.

Die Stage-Conzept ist berechtigt, Teile der Leistungen oder die gesamte Leistung durch qualifizierte Dritte ausführen bzw. erbringen zu lassen (Hilfspersonen der Stage-Conzept).

Sollte das Angebot Material oder Equipment vorsehen, das nicht verfügbar ist, so wird die Stage-Conzept – sofern möglich – ein gleichwertiges Ersatzgerät stellen oder entsprechend informieren.

4. Equipmentmiete

Mietdauer: Die Mietdauer und Rückgabezeit werden im Vertrag festgelegt. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Für die Tagesberechnung gelten die Vorgaben gemäss OR (schweizerisches Obligationenrecht). Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.

Übergabe und Rückgabe: Übergabe des Mietmaterials erfolgt am vereinbarten Ort/Zeitpunkt an eine berechtigte Person (Zeichnungsrecht gemäss Handelsregister oder sonstige Bevollmächtigung). Der Kunde hat die Berechtigung der abholenden Person sicherzustellen und die Stage-Conzept vorab zu informieren. Ohne Vorliegen einer Berechtigung kann kein Material herausgegeben werden. Ohne anderweitige Vereinbarung wird das Equipment am Sitz der Stage-Conzept zur Abholung bereitgestellt.

Sorgfaltspflicht und Gebrauch: Der Kunde verpflichtet sich, das Mietmaterial sorgfältig und bestimmungsgemäss zu benutzen. Mietequipment ist ausreichend und in geeigneter Weise vom Publikum abgeschirmt und vor Witterungseinflüssen geschützt zu verwenden/aufzubewahren. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind strikte einzuhalten. Bei Rückfragen steht die Stage-Conzept jederzeit zur Verfügung. Jede Veränderung der Mietsache oder das Abdecken oder Entfernen von etwaigen Firmenlogos der Stage-Conzept ist untersagt. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand.

Transport und Versicherung: Transportkosten, Lieferung und Rückholung werden gesondert vereinbart.

Haftung: Kunde haftet für alle Beschädigungen, Verluste oder Diebstahl während der Mietdauer (inkl. Haftung für Zufälle/zufälligen Untergang der Sache). Es steht dem Kunden offen, in eigenem Namen eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die Stage-Conzept ist nicht Versicherungsanbieterin oder -vermittlerin.

Rückgabe/Reinigung: Ohne anderslautende Abrede hat die Rückgabe des Equipments am Sitz der Stage-Conzept zu erfolgen. Die Rückgabe des Equipments hat sauber und vollständig zu erfolgen. Die Stage-Conzept behält sich eine eingehende Prüfung vor. Die Prüfung dauert nicht länger als drei Tage. Sofern keine Rückmeldung innert 10 Tagen ab Rückgabe erfolgt, gilt die Rückgabe als vertragsgemäss. Fehlteile/Reinigungskosten werden separat verrechnet. Es gilt diesbezüglich ein Stundenansatz von CHF 150.00 pro Stunde zzgl. MWST zzgl. Material. 

Verspätete Rückgabe: Es wird jeweils der Tages-Mietpreis für jeden zusätzlichen Tag berechnet. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz.

5. Eventdienstleistungen

Die Stage-Conzept erbringt die vereinbarten Eventdiensteistungen mit fachgerechter Sorgfalt. Die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.

Die Stage-Conzept zeigt dem Kunden erkennbare Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. Die Stage-Conzept informiert den Kunden ausserdem über Entwicklungen oder Umstände, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen.

Die Stage-Conzept verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Beachtung etwaig bestehender Betriebsvorschriften des Kunden. Letztere sind der Stage-Conzept vor Vertragsschluss bekannt zu machen.

Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde gibt der Stage-Conzept rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben bekannt. Nach Absprache muss der Kunde für die Stromversorgung und weitere Anschlüsse sorgen und wenn nötig aus- reichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschliesslich Arbeitsmittel sowie einen sicheren Raum zum Aufbewahren von Material und Werkzeug zur Verfügung stellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die daraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwände usw.) vom Kunden zu tragen.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Vorauszahlungen

Preise: Alle Leistungen werden zum vereinbarten Preis berechnet. Gegebenenfalls zu entrichtende Mehrwertsteuern sind zusätzlich durch den Kunden zu tragen. Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden separat verrechnet.

Depot: Soweit nicht anders bestimmt, ist bei der Miete von Equipment spätestens bei der Abholung /Lieferung ein Depot in der Höhe von CHF 200.00 zu leisten. Das Depot wird bei der Rückgabe des Mietequipments in einwandfreiem Zustand zurückerstattet oder bei späterer Rechnungstellung als Anzahlung verbucht. Sollte das Mietequipment nicht in vereinbarungsgemässem Zustand retourniert werden, wird es in Anrechnung an den Schaden einbehalten. Die Haftung des Kunden ist nicht auf die Höhe des Depots beschränk

Fälligkeit: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde mit den Zahlungen vorleistungspflichtig. Insbesondere bei der Miete sind Zahlungen spätestens bei der Abholung zu tätigen. Der Rechnungsbetrag ist in CHF und ohne Abzug zu bezahlen.

Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Die Stage-Conzept kann künftige oder noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten. Die Folgen hat der Kunde zu übernehmen. Eine Haftung der Stage-Conzept wird wegbedungen. 

Spesen: Nebenkosten (Transport, Auf-/Abbau, Reisekosten etc.) werden separat verrechnet.

7. Rücktritt / Annullierung

Der Kunde kann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Miet- oder Leistungsbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls werden Annullationskosten gemäss Zeitpunkt des Rücktritts fällig.

Tritt der Kunde ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, so haftet er für die vertraglich vereinbarte Summe wie folgt

  • Rücktritt 0-3 Tage vor Miet-/Ausführungsbeginn: 100%
  • Rücktritt 3-10 Tage vor Miet-/Ausführungsbeginn: 75%
  • Rücktritt 10-30 Tage vor Miet-/Ausführungsbeginn:50%
  • Rücktritt 30 und mehr Tage vor Miet-/Ausführungsbeginn:25%

Die Stage-Conzept kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere höhere Gewalt, technische Probleme, Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme der Offerte geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für die Stage-Conzept unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlung etc.. Bereits geleistete Zahlungen werden in angemessenem Rahmen zurückerstattet.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat das Mietequipment bei der Übergabe bzw. der Leistungserbringung zu prüfen und festgestellte Mängel sofort zu melden. Verdeckte Mängel sind ebenfalls sofort – d.h. am Tag der Entdeckung - schriftlich zu melden. Unterbleibt eine Meldung innert Frist, wird von ordnungsgemässe Erfüllung seitens der Stage-Conzept ausgegangen.

Die Stage-Conzept gewährleistet, dass das Material/die Leistungen dem Vertrag entsprechen. Dem Kunden ist bekannt, dass Mietequipment mehrfach eingesetzt wird und im Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.

Bei Mängeln ist die Stage-Conzept grundsätzlich zur Nachbesserung verpflichtet. Die Nachbesserung erschöpft sich bei der Equipment-Miete in der Aushändigung eines Ersatzgeräts gegen Rückgabe des mangelhaften Geräts. Sie erfolgt am Ort der Vertragserfüllung. Bei erheblichen Mängeln kann eine Minderung oder Rücktritt verlangt werden. Der Stage-Conzept steht es offen, anstatt nachzubessern eine Minderung vorzunehmen.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche (insbesondere. indirekte Schäden, entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Stage-Conzept vorliegt oder zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

9. Haftung

Die Stage-Conzept haftet nur für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Jede darüberhinausgehende Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn) ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Der Kunde stellt die Stage-Conzept von Ansprüchen Dritter frei, die aus unsachgemässer Nutzung des Mietequipments oder der Dienstleistungen entstehen.

10. Bewilligungen und Vorschriften

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Einholung allfällig notwendiger Bewilligungen und Genehmigungen (Feuerwerk, Lautstärke, etc.).

Der Kunde muss sämtliche Vorschriften (insbesondere Sicherheitsvorschriften oder sonstige behördliche Vorschriften betreffend Brandschutz etc.) einhalten.

Die Stage-Conzept kann die Ergreifung von Sicherheitsmassnahmen und die Kostenübernahme hierfür durch den Kunden verlangen.

11. Eigentum und Schutzrechte

Alle gelieferten Geräte/Materialien bleiben bis zur vollständiger Bezahlung Eigentum der Stage-Conzept. 

Sämtliches Mietequipment verbleibt im Eigentum der Stage-Conzept. Dem Kunden ist eine Veräusserung, Abtretung, Untervermietung, Verpfändung. Anderweitige Weitergabe oder sonstige Belastung des Mietequipments ist untersagt.

Urheberrechte, Designs und geistiges Eigentum verbleiben bei der Stage-Conzept, sofern nicht anders vereinbart wird.

12. Datenschutz, Referenzen und Werbung

Die Stage-Conzept verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die Stage-Conzept darf Foto-/Videoaufnahmen von Projekten zur Eigenwerbung nutzen, sofern der Kunde vor Vertragsschluss nicht widerspricht.

13. Höhere Gewalt

Die Stage-Conzept haftet nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt (Unwetter, Streiks, behördliche Anordnungen etc.).

14. Änderungen der AGB

Die Stage-Conzept ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der Stage-Conzept abrufbar und gilt ab Veröffentlichung unmittelbar auch für bestehende Vertragsverhältnisse. Mit der weiteren Nutzung der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der geänderten AGB anerkennt der Kunde die neuen Bedingungen. Ein Kündigungs- oder Widerspruchsrecht besteht nicht.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ersatzweise gilt eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler und ins nationale Recht übernommener Abkommen (wie bspw. das CISG/Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf).

Gerichtsstand ist der Sitz der Stage-Conzept, sofern nicht zwingend andere gesetzliche oder vereinbarte Gerichtsstände bestehen.